Psychotherapie, Supervision und pastorale Beratung

Richtlinien für Supervisionsgruppen
für kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Erzdiözese Wien

(Auszug)

Wozu Supervision?

Supervision hat ihren Stellenwert als Teil einer umfassenden Berufsfortbildung und eines Personalentwicklungs-Konzepts. Sie ersetzt nicht, sondern ergänzt andere Bereiche (wie z. B. die Mitarbeiterbesprechung und die Erstellung eines Pastoralplans, die Teilnahme an spiritueller und fachlicher Weiterbildung, das gemeinsame Gebet oder die Beichte).

Wer kann bzw. soll Supervision bekommen?

Supervision ist vor allem für jene Mitarbeiter in der Seelsorge sinnvoll, deren Tätigkeit vorwiegend in der pastoralen oder psychosozialen Beziehung besteht, also für alle, deren vorrangige Aufgabe es ist, mit Menschen in Gesprächen und Gruppen zu arbeiten, z.B. durch persönliche Gespräche, zu zweit oder in der Gruppe, bei Hausbesuchen, bei Kranken­besuchen, in der Beichte, bei Taufgesprächen und anderen Gesprächen zur Vorbereitung auf ein Sakrament, bei Beratungen in Glaubensfragen, Lebenskrisen oder Alltagsproblemen, in Seminaren, Kursen und anderen Lehrveranstaltungen, bei Familienrunden oder in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen usw. Dazu zählen beispielsweise Priester, Diakone, Pastoralassistenten, Jugendleiter, Altenhelfer und entsprechende ehrenamtliche Mitarbeiter in der Seelsorge, alle in der pastoralen oder psychosozialen Beratung Tätigen, etliche Mitarbeiter der Caritas usw. Dabei ist Supervision in gleichem Maß für Mitarbeiter, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt mit ihrer Arbeit gut zurecht kommen wie für solche, die sich in einer schwierigen Situation befinden, wichtig, wenngleich es bei letzteren oft dringender angeraten erscheint. Der entsprechenden Hilfe zur Motivation für die Teilnahme an der Supervision kommt ein besonderer Stellenwert zu.

Die Teilnahme an Supervisionsgruppen ist freiwillig, sollte jedoch regelmäßig erfolgen.

Die Inhalte der Supervision bleiben, auch Vorgesetzten gegenüber, strikt vertraulich.

Wer organisiert die Supervision?

Mit der Planung, Durchführung und Koordination von zentral organisierten Supervisionsgruppen für kirchliche Mitarbeiter nach Berufsgruppen bzw. Tätigkeitsfeldern im Bereich des Pastoralamts und anderen ausdrücklich zugeordneten Bereichen (z. B. Krankenhausseelsorge, Berufsgemeinschaften der Pastoralassistenten) ist im Pastoralamt das Referat für Psychotherapie und pastorale Beratung beauftragt. Seine Aufgabe ist es unter anderem, die Einrichtung von Supervisionsgruppen zu unterstützen und zu koordinieren, auf die fachliche und persönliche Qualifizierung der Supervisorinnen und Supervisoren zu achten, sowie auf eine kostengünstige Regelung zu achten. In allen anderen Fällen (z. B. Teamsupervision in Pfarren oder sonstigen Einrichtungen) steht das Referat gern beratend zur Verfügung.

Wer bezahlt die Supervision und was kostet sie?
(Bedingungen für Supervisionsgruppen)

Generelle Regelungen:

        Die Zeit für die Supervision und die Fahrzeit ist für Angestellte als Arbeitszeit zu rechnen.

        Die Supervision kostet für Mitarbeiter, die hauptamtlich vollbeschäftigt sind, derzeit 400 S pro Arbeitsjahr; für alle anderen Mitarbeiter ist sie kostenlos. (Im Krankenreferat der Erzdiözese gilt eine aliquote Regelung.)

        Im Pastoralamt gibt es eine eigene Rahmenordnung für die Bezahlung von Honoraren für Supervisoren und Supervisoren.

Für die Einrichtung einer Supervisionsgruppe gelten folgende Bedingungen:

        Der zuständige Dienststellenleiter bzw. die von ihm dafür genannte Person und der Referatsleiter müssen mit der Einrichtung der Gruppe einverstanden sein.

        Die Bezahlung des Honorars muss gesichert sein (Budgetierung).

        Die Gruppe muss in Absprache mit dem Referat für Psychotherapie und pastorale Beratung im Pastoralamt eingerichtet werden. Dazu zählt auch die Auswahl des Supervisors bzw. der Supervisorin. Es ist auf die fachliche, persönliche und pastorale Eignung zu achten. Auf allfällige Wünsche für bestimmte Personen ist nach Möglichkeit und unter Berücksichtigung dieser Richtlinien Rücksicht zu nehmen.

        Die Supervision findet in der Regel einmal monatlich statt (Ca. 10 Sitzungen à 90 Minuten pro Arbeitsjahr). Abweichende Regelungen in begründeten Fällen (bei besonderer persönlicher Belastung, z. B. bei manchen Beratungsdiensten oder in besonders anspruchsvollen pastoralen Bereichen) müssen gesondert vereinbart werden.

Regelungen zur Finanzierung:

        Es werden maximal die im Pastoralamt festgesetzten Rahmensätze aus diözesanen Mitteln als Honorare bezahlt. Eine allenfalls darüber hinausgehende Bezahlung ist aus anderen Quellen zu tragen oder von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern selbst zu bezahlen.

        Die Bezahlung der Honorare erfolgt direkt vom entsprechenden Referat und ist auch dort zu budgetieren.

        Bei einem späteren Einstieg in die Supervisionsgruppe ist der aliquote Betrag zu bezahlen, wobei Beträge unter 100 S aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung nicht zu bezahlen sind.

        Bei einer vorzeitigen Beendigung oder Unterbrechung der Teilnahme an der Supervisionsgruppe aus Gründen wie z. B. Karenz, Beendigung der Tätigkeit u. Ä. ist der aliquote Betrag an den Supervisanden oder die Supervisandin zurückzuzahlen, wobei Beträge unter 100 S aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung nicht rückvergütet werden.